• Gültigkeit von Rezepten: Ein Rezept einer gesetzlichen Krankenkasse muss innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum angefangen werden.
  • Rezeptgebühr (bei gesetzlicher Krankenversicherung) wird von uns für Ihre Krankenkasse eingezogen und ist lt. Gesetz VOR der ERSTEN Behandlung zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach der verordneten Anwendung und deren Anzahl (vorhandene Befreiungsausweise bitte vorzeigen).
  • Versicherten-Karte: Nur mit korrekten Daten können wir unsere Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Bitte bringen Sie mit jedem neuen Rezept Ihre gültige Versicherten-Karte mit.
  • Behandlungsunterbrechung bei Kassenrezepten: Eine Behandlung darf nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden, da das Rezept sonst seine Gültigkeit verliert. Bei Krankheit oder Urlaub ist bei entsprechendem Vermerk auf dem Rezept eine Unterbrechung von maximal 21 Tagen möglich.
  • Therapeutenwechsel nur nach vorheriger Abstimmung mit Ihnen.
  • Termin-Absagen: Bitte sagen Sie Ihre Termine 24 Stunden vorher ab, so können wir diese wartenden Patienten anbieten. Kurzfristig abgesagte Termine stellen wir Ihnen, ermächtigt von der Krankenkasse, in Rechnung.
  • Handtuch: Bitte bringen Sie ein größeres Handtuch, besser noch ein Spannbettlaken zur Behandlung mit.
  • Training an den Geräten: Bitte bringen Sie sich etwas zu trinken, SAUBERE Trainingsschuhe und ein kleines Handtuch mit.
  • Preise bei Privatliquidation: Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Beihilfe versichert sind wg. doppelter Rechnungsstellung. Preisanfragen bei speziellen Versicherungsbedingungen und Spezialtarifen beantworten wir gerne auch vorab telefonisch oder kommen Sie einfach vorbei.
  • Behandlungstermine sowie Trainingstermine am besten nach telefonischer Terminabsprache oder kommen Sie einfach vorbei.